Facharzt für Plastische Chirurgie
Jeder ausgebildeter Facharzt darf sich zusätzlich als Schönheitschirurg, kosmetischer oder ästhetischer Chirurg deklarieren. Die Fachärzte müssen keine Aus- oder Weiterbildung absolvieren. Als Patient ist darauf zu achten, in welcher Fachrichtung der Arzt schwerpunktmäßig tätig ist und welche zusätzliche Leistungen angeboten werden, bspw. darf ein HNO-Arzt zusätzlich Fettabsaugungen anbieten.
Erst nach Abschluss des Studiums in Humanmedizin, praktischen Erfahrungen, theoretischer Weiterbildung und Ablegen der Facharztprüfung vor der Landesärztekammer, darf der Arzt den Titel „Facharzt für plastische Chirurgie“ tragen. Die Fachgebiete sind ästhetische Chirurgie, rekonstruktive Chirurgie, Verbrennungschirurgie und Handchirurgie.