Ohrenkorrektur
Eine Ohrenkorrektur oder auch das Anlegen abstehender Ohren, kann ab dem Alter von 5 Jahren durchgeführt werden. Die Operation wird in örtlicher Betäubung oder Narkose vorgenommen. Bei der Ohrenkorrektur wird durch einen Schnitt an der Hinterseite der Ohrmuschel oder auf der Vorderseite der Knorpel freigelegt und durch Nähte berichtigt. Danach wird die neu aufgebaute Ohrmuschelform mit Verbänden gefestigt.
Nebenwirkungen im Bereich der Gefühlsstörungen sind nicht vermeidbar bilden sich aber wieder zurück. Bei einer Abstoßung des Nahtmaterials kann es zu einer Formverschlechterung kommen, die aber durch einen weiteren Eingriff korrigiert werden kann. Eine völlige Symmetrie beider Ohren ist nicht zu gewährleisten. Solange der Verband getragen wird und die Fäden nicht entfernt sind, sollten die Haare nicht gewaschen werden. Das Tragen eines Stirnbandes nach der Entfernung des Verbandes wird empfohlen.